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Freigaben

Pro Diese Funktion gilt ab der Edition Pro, für Grundschutz++ und die Edition 2023.

Ein erfasster Stand im Grundschutz-Check lässt sich zur Freigabe vorlegen. Informationssicherheit oder Administration geben ihn frei oder geben ihn mit Begründung zurück.

  • Vier Augen: Wer vorgelegt hat oder seit der letzten Freigabe Stand, Begründung oder Nachweis geändert hat, kann nicht selbst freigeben.
  • Freigegeben ist, was gesehen wurde: Ändern sich nach dem Vorlegen oder Freigeben Stand, Begründung oder Nachweis, auch durch eine neue Version eines Nachweisdokuments, wird der Stand erneut fällig. Verantwortliche, Termin und Notiz lösen das nicht aus.
  • Eine Änderung während einer laufenden Entscheidung wartet auf diese und zählt dann für die Person, die sie gemacht hat.
  • Wartende Vorlagen stehen immer oben.

Jede Vorlage, Freigabe und Rückgabe steht im Verlauf und im Audit-Log; Namen sehen nur Rollen, die sie lesen dürfen. Die Seite Freigaben listet alles, was auf eine Entscheidung wartet.

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